Steuerberatung Stefan Reischer - München

Steuerkanzlei

Corona - Krise

Sprechen Sie uns bitte an, wenn Sie Informationen oder Unterstützung für Ihre Unternehmen, Ihrer selbständigen oder freiberuflichen Tätigkeit auf Grund der Corona Krise benötigen.


Sie können folgendes Beantragen (gültig für Bayern):


- Sofort-Hilfe bei Liquiditätsproblemen für Bayern z.B. für kleine Unternehmen bis zu 5 Mitarbeiter: max. EUR 5.000,00

  (Bedingungen und Voraussetzung s. Link unten über Bayrisches Wirtschaftsministerium)

- Hilfsprogramm der Bundesregierung z.B. für kleine Unternehmen bis zu 5 Mitarbeiter: max. EUR 9.000,00

- Kredite

- Steuerstundungen

- Herabsetzung der Vorauszahlungen 


weiter Informationen:

https://www.stmwi.bayern.de/coronavirus/


Die Hilfen / Sofort-Hilfen sind Zuschüsse die nicht zurückgezahlt werden müssen. Allerdings sind sie steuerpflichtig und werden dem Einkommen des Unternehmens, des Selbständigen, des Freiberuflers hinzugerechnet.

 



Bleiben Sie gesund!

Bleiben Sie zu Hause! #WirBleibenZuhaus #stayathome

Wir sind weiterhin für Sie da und erreichbar!

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